Wer in den Thailand Urlaub reisen will sollte unbedingt einige Dinge wie Einreisestimmungen und kulturelle Besonderheiten beachten.
Bei einem Aufenthalt bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige in Thailand kein Visum nötig. Voraussetzung dafür ist ein gültigen Reisepass, die Gültigkeitsdauer muß bei Einreise mindestens sechs Monate betragen, sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.
Wer über den Landweg nach Thailand einreist, also von Malaysia, Laos oder Kambodscha, bekommt nur noch für 15 Tage ein Visum in den Pass gestempelt!
Wer bis zu 60 Tagen in Thailand bleiben will benötigt ein Tourist Visum. Ein NonImmigrant Visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.
Aber sind Sie Vorsichtig wen ihr Visum abgelaufen ist
Das Deutsche Auswärtige Amt rät
"Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. „overstay“) sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.“
„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.
Hinweise des Auswärtigen Amtes
Wichtige Adressen für ein Visum nach Thailand
Königlich Thailändische Botschaft
Lepsiusstr. 64-66 12163 Berlin
Bearbeitungszeit von der Konsularabteilung : 09.00 – 13.00 Uhr
Tel: 030-79481 117 Fax Nr.: 030-79481-118
Homepage: http://www.thaiembassy.de Email : consular@thaiembassy.de
Konsularische Vertretungen auch hier können Sie ein Visa bekommen
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Kennedyallee 109 60596 Frankfurt/Main
Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698 68 228
Mo.-Fr. 9 – 13.00 Uhr
Königlich Thailändisches Honoralgeneralkosulat in Essen
Christopstr. 18 2045130 Essen
Tel: (0201) 95979334 Fax: (0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Koeniglich Thailaendisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85 20099 Hamburg
Tel: (040) 24839118 Fax: (040) 24839206
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstr. 13 80639 München
Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711 80
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Für Bayern, Sachsen
Koeniglich Thailaendisches Honorarkonsulat
Stuttgart
Pforzheimer Strasse 381 70499 Stuttgart
Tel: 0711-226 4844 Fax: 0711-226 4856
Zur Einreise nach Thailand besteht keinerlei Impfpflicht, es sei den man reist aus einem aktuellem Seuchengebiet ein. Empfohlen von Tropeninstituten werden Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis-A und Typhus.
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